Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Feine Frieda regeln das Verhältnis zwischen Feine Frieda und den Kunden, welche die Angebote von Feine Frieda nutzen. Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, welche von Feine Frieda erbracht werden.
1. Vorgespräch und Vertragsabschluss
Vor Trainingsbeginn findet ein telefonisches Vorgespräch statt. Der beim diesem Vorgespräch vereinbarte Trainingstermin ist bindend. Sollte der Termin storniert werden, tritt Punkt 3 in Kraft. Im Gespräch werden die Trainingsmethoden besprochen und ein Vertrag angeboten. Dieser kann auch mündlich geschlossen werden. Der Trainer behält sich vor, die Übernahme des Trainings abzulehnen.
2. Geistiges Eigentum
Der Hundehalter unterwirft sich mit Vertragsabschluss der Geheimhaltungspflicht bezüglich aller im Training angewendeten Methoden. Diese Methoden sind geistiges Eigentum der individuellen Hundeausbildung von Feine Frieda.
3.Terminvereinbarung
Alle vereinbarten Termine – schriftlich und mündlich – sind bindend. Können Termine nicht eingehalten werden, muss die Absage mindestens 72 Stunden vorher erfolgen. Anderenfalls werden sie zu 50 Prozent in Rechnung gestellt. Termine, die am selben Tag des vereinbarten Trainingstermines abgesagt werden, müssen in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. Sollte der Hundehalter nicht beim vereinbarten Termin anzutreffen sein, wird auch hier die Rechnung in voller Höhe fällig.
Feine Frieda hat das Recht gebuchte Termine kurzfristig zu verschieben.
4. Kosten und Bezahlung
Sämtliche Kosten sind entweder in bar beim ersten Termin in voller Höhe zu entrichten oder spätestens innerhalb von 5 Werktagen auf das Konto der Inhaberin von Feine Frieda zu überweisen.
5. Teilnahmevoraussetzungen
Grundsätzlich sind Minderjährige ohne Begleitung eines Erwachsenen vom Training ausgeschlossen.
Trainiert werden nur Hunde, die über einen nachgewiesenen vollständigen Impfschutz verfügen. Selbstverständlich müssen die Hunde frei von jeglichen Krankheiten, Parasiten, Ungeziefer etc. sein. Auch Welpen müssen gemäß ihrem Alter geimpft sein. Der Impfpass ist durch den Hundehalter vor Beginn des Trainings vorzulegen.
Gleichzeitig muss der Hundehalter eine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen.
Sollte zum Zeitpunkt eines etwaigen Schadenereignisses die Haftpflichtversicherung keinen Schadenersatz leisten, erklärt sich der Hundehalter bereit, die Haftung für sämtliche durch ihn oder seinen Hund verursachte Schäden in voller Höhe zu übernehmen.
Der Hundehalter ist verpflichtet vor der ersten Unterrichtsstunde über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren. Hunde mit ansteckenden Krankheiten, chronischen Krankheiten, anderen gesundheitlichen Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere aggressives Verhalten (gegenüber Menschen oder anderen Hunden) ist der Hundeschule vor Ausbildungsbeginn zur Kenntnis zu bringen. Läufige Hündinnen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
6. Kündigung
Eine ordentliche Kündigung durch den Hundehalter nach Beginn des Trainings ist ausgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden auch nicht anteilig erstattet. Eine außerordentliche Kündigung durch den Hundehalter ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Feine Frieda kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn sich der Hundehalter vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet. Ein Ersatz der Trainingsgebühr ist dann ausgeschlossen.
Bei Rücktritt nach erfolgter schriftlicher Anmeldung werden grundsätzlich keine Gebühren rückerstattet.
Ein Termin gilt auch bei telefonischer/mündlicher Vereinbarung und Zusage für beide Seiten als verbindlich. Eine Absage oder Verschiebung eines Termines durch die Teilnehmer muss mindestens 48 Stunden vorher erfolgen. Geschieht dies nicht oder später wird die Unterrichtsstunde in vollem Umfang angerechnet bzw. in Rechnung gestellt.
7. Haftung
Feine Frieda übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch den Hund oder Hundehalter entstehen. Eine Haftung von Feine Frieda wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Der Hundehalter haftet für alle von sich, seinem Hund sowie von Begleitpersonen verursachten Schäden, auch wenn er auf Veranlassung von Feine Frieda handelt.
Soweit der Hundehalter durch den Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Hundehalter allein die Verantwortung hierfür. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Feine Frieda übernimmt nicht die Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden verursacht oder herbeigeführt werden. Der Hundehalter übernimmt jederzeit die alleinige Haftung für seinen Hund. Werden Krankheiten oder unnormales Verhalten des Hundes verschwiegen, gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des Kunden bzw. Hundehalters. Feine Frieda übernimmt keine Haftung für Schäden und gesundheitliche Folgen, die aufgrund unvollständiger Information durch Kunden/Halter entstanden sind. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, welche der Hund während der Veranstaltung dritten Personen, Tieren oder fremden Gegenständen zufügt, inklusive Bissverletzungen oder Verletzungen durch Sturz. Einzige Ausnahme ist grob-fahrlässigem Verhaltens oder Vorsatz seitens Feine Frieda.
8. Erfolgsgarantie
Da der Erfolg des Trainings alleinig vom Hundehalter abhängt, kann keine Erfolgsgarantie abgegeben werden. Den Hund erfolgreich zu trainieren ist das Ziel von Feine Frieda. Es können jedoch von Feine Frieda zur Übungen gezeigt werden, die der Hundehalter im Anschluss zu üben hat. Um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, wird auch vom Hundehalter hundertprozentiger Einsatz erwartet.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Solle eine Bestimmung eines Vertrages dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
10. Film-/Bild-/Tonaufnahmen
Sämtliche Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind nicht erlaubt. Die Hundehalter erklären sich damit einverstanden, dass der Hund ggf. auf der Homepage abgebildet wird. Dafür unterzeichnet er vorab ein entsprechendes Formular.
11.Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem geschlossenen Vertrag gilt deutsches Recht. Zuständig für Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist ausschließlich das Gericht am Sitz von Feine Frieda.
Stand: Oktober 2022